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BVerwG, 22.07.1965 - IV B 41.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Genehmigung zur Teilung eines im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes gelegenen Grundstücks - Vereinbarkeit des Rechtsvorgangs oder der mit ihm bezweckten Nutzung mit der vorhandenen Bebauung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 12.12.1963 - Bf II 120
- BVerwG, 22.07.1965 - IV B 41.65
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1977
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
Auszug aus BVerwG, 22.07.1965 - IV B 41.65
So hat das Bundesverwaltungsgericht auch in der früheren Wohnsiedlungsgenehmigung gleichsam eine vorweggenommene Bebauungsgenehmigung gesehen (BVerwGE 1, 254 und 3, 351). - BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62
Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1965 - IV B 41.65
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die vorhandene Bebauung sogar dann unbeachtlich, wenn das Bauvorhaben einem einfachen Bebauungsplan zuwiderläuft, der die in § 30 BBauG vorgesehenen Qualifikationen nicht enthält (BVerwGE 19, 164). - BVerwG, 07.12.1954 - I C 75.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.07.1965 - IV B 41.65
So hat das Bundesverwaltungsgericht auch in der früheren Wohnsiedlungsgenehmigung gleichsam eine vorweggenommene Bebauungsgenehmigung gesehen (BVerwGE 1, 254 und 3, 351).
- BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70
Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des …
Das wirkt sich nicht nur im Baugenehmigungs-, sondern auch im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren aus (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1965 - BVerwG IV B 41.65 - [Buchholz 406.11, § 19 BBauG Nr. 7]). - BVerwG, 14.12.1990 - 4 B 178.90
Vorliegen eines Verfahrensfehlers als Revisionszulassungsgrund - Verfahrensfehler …
Dafür ist dem Vortrag der Beschwerde nichts zu entnehmen: Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1965 - BVerwG 4 B 41.65 - (NJW 1965, 1977) befaßt sich mit der Frage, ob eine Teilungsgenehmigung deswegen versagt werden dürfe, weil der Rechtsvorgang oder die mit ihm bezweckte Nutzung nicht mit der in einem unbeplanten Innenbereich vorhandenen Bebauung vereinbar sei, sowie mit den rechtlichen Unterschieden der Beurteilung von Teilungsanträgen, die den Planbereich oder den unbeplanten Innenbereich betreffen; und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1981 - BVerwG 4 C 9.78 - (NJW 1982, 1060) befaßt sich - wie auch hier die Beschwerde vorträgt - mit der Frage der Sicherung der Erschließung und der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung.