Rechtsprechung
   BVerwG, 22.07.1965 - IV B 41.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,626
BVerwG, 22.07.1965 - IV B 41.65 (https://dejure.org/1965,626)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1965 - IV B 41.65 (https://dejure.org/1965,626)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1965 - IV B 41.65 (https://dejure.org/1965,626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zur Teilung eines im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes gelegenen Grundstücks - Vereinbarkeit des Rechtsvorgangs oder der mit ihm bezweckten Nutzung mit der vorhandenen Bebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1977
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 22.07.1965 - IV B 41.65
    So hat das Bundesverwaltungsgericht auch in der früheren Wohnsiedlungsgenehmigung gleichsam eine vorweggenommene Bebauungsgenehmigung gesehen (BVerwGE 1, 254 und 3, 351).
  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 63.62

    Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung für die Zulässigkeit von Vorhaben

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1965 - IV B 41.65
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die vorhandene Bebauung sogar dann unbeachtlich, wenn das Bauvorhaben einem einfachen Bebauungsplan zuwiderläuft, der die in § 30 BBauG vorgesehenen Qualifikationen nicht enthält (BVerwGE 19, 164).
  • BVerwG, 07.12.1954 - I C 75.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1965 - IV B 41.65
    So hat das Bundesverwaltungsgericht auch in der früheren Wohnsiedlungsgenehmigung gleichsam eine vorweggenommene Bebauungsgenehmigung gesehen (BVerwGE 1, 254 und 3, 351).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Das wirkt sich nicht nur im Baugenehmigungs-, sondern auch im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren aus (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1965 - BVerwG IV B 41.65 - [Buchholz 406.11, § 19 BBauG Nr. 7]).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 4 B 178.90

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers als Revisionszulassungsgrund - Verfahrensfehler

    Dafür ist dem Vortrag der Beschwerde nichts zu entnehmen: Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1965 - BVerwG 4 B 41.65 - (NJW 1965, 1977) befaßt sich mit der Frage, ob eine Teilungsgenehmigung deswegen versagt werden dürfe, weil der Rechtsvorgang oder die mit ihm bezweckte Nutzung nicht mit der in einem unbeplanten Innenbereich vorhandenen Bebauung vereinbar sei, sowie mit den rechtlichen Unterschieden der Beurteilung von Teilungsanträgen, die den Planbereich oder den unbeplanten Innenbereich betreffen; und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1981 - BVerwG 4 C 9.78 - (NJW 1982, 1060) befaßt sich - wie auch hier die Beschwerde vorträgt - mit der Frage der Sicherung der Erschließung und der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht